AGB

Stand: Oktober 2026. Veranstalterin: Double Trouble Cards GmbH, Zugerstrasse 51, 8820 Wädenswil, CHE-370.676.374 MWST.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch der CardCon Zürich, für den Erwerb von Tickets sowie für die Buchung von Ausstellertischen. Tickets und Ausstellertische werden über getrennte Verkaufskanäle angeboten. Mit dem Ticketkauf oder der Tischbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Tickets

Tickets werden über den Ticketpartner der Veranstalterin verkauft. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Ticketpartners. Ein Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt am gebuchten Tag.

Pro Bestellung und pro Person können maximal vier Tickets erworben werden. Die Veranstalterin behält sich vor, Bestellungen zu stornieren, die diese Begrenzung durch Mehrfachbestellungen, verschiedene Konten oder abweichende Angaben umgehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines allfälligen Aufwands.

Tickets sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung wie angekündigt stattfindet. Bei Verlust eines Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Ermässigte Tickets sind beim Einlass mit einem gültigen Nachweis zu belegen.

3. Ausstellertische

Ausstellertische für die Cardshow am Samstag, 29. Mai 2027 werden im Tischshop der Veranstalterin direkt auf dem Hallenplan gebucht. Mit Abschluss der Bestellung und Bezahlung ist die Buchung für die gewählte Tischposition verbindlich. Die gebuchten Tischnummern stehen in der Bestellbestätigung.

Bestandteil jeder Tischbuchung sind die Tisch- und Ausstellerregeln in der bei der Buchung bestätigten Version (derzeit Version 1 vom 7. Oktober 2026). Vor dem Bezahlen bestätigt der Aussteller ausdrücklich, die Regeln gelesen zu haben und sie als verbindlichen Bestandteil seiner Buchung zu akzeptieren. Bestätigung, Zeitpunkt und Regelversion werden mit der Bestellung gespeichert. Für die Tischbuchung gehen die Tisch- und Ausstellerregeln bei Abweichungen diesen AGB vor.

Insbesondere gilt:

  • Pro Person, Team oder Store höchstens 3 Tische, auch über mehrere Buchungen hinweg. Buchungen, die dieses Limit umgehen, kann die Veranstalterin ohne Rückerstattung stornieren.
  • Mehrere Tische nur als zusammenhängende Gruppe direkt nebeneinander in derselben Reihe. Rücken an Rücken, gegenüberliegend oder an verschiedenen Stellen gilt nicht als nebeneinander.
  • Die gebuchte Tischposition ist verbindlich. Nachträgliche Wünsche für Änderungen, Verschiebungen oder Anpassungen werden nicht angenommen.
  • Pro Tisch sind 2 Aussteller-Tickets enthalten. Zusätzliche Helfer- oder Aussteller-Tickets für normale Tische gibt es nicht. Die Aussteller-Tickets dürfen nicht separat weitergegeben oder als Besuchertickets genutzt werden.
  • Sammlertische dürfen nicht als gewerbliche Händlerstände genutzt werden.

Die Tischgebühr wird bei der Buchung bezahlt. Bei Stornierung durch den Aussteller bleibt die Gebühr geschuldet, sofern der Tisch nicht anderweitig vergeben werden kann. Die Auf- und Abbauzeiten gemäss den Tisch- und Ausstellerregeln sind verbindlich; wer zu spät kommt, kann ohne Rückerstattung vom Aufbau ausgeschlossen werden.

Der Verkauf von Fälschungen, gefälschten Sammelkarten, nicht lizenzierten Nachdrucken oder rechtsverletzenden Waren ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung.

Aussteller sind für ihre Ware, Bargeld, Geräte und persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich und sorgen eigenverantwortlich für Versicherung und Bewachung.

4. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets und Tischen

Die Weitergabe eines Tickets oder eines gebuchten Tisches an eine andere Person ist zulässig, jedoch ausschliesslich zum ursprünglich bezahlten Preis. Ein Aufschlag jeglicher Art, insbesondere Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder Gewinnmargen, ist untersagt. Der gewerbliche Weiterverkauf, die kommerzielle Untervermietung von Tischen sowie das Anbieten auf Zweitmarkt- oder Auktionsplattformen sind ebenfalls untersagt.

Die Weitergabe eines Ausstellertisches ist der Veranstalterin vorgängig per E-Mail an vendors@cardcon.events zu melden und bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung. Ohne diese Zustimmung gilt der Tisch als nicht übertragen. Eine Weitergabe ändert nichts an der Tischposition und hebt die Regeln zu Sammlertischen, Personen- und Tischlimit nicht auf.

Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor:

  • die betroffene Buchung oder das betroffene Ticket entschädigungslos zu stornieren, ohne Rückerstattung des bezahlten Betrags;
  • den frei gewordenen Tisch oder das frei gewordene Ticket ohne Zahlung an eine andere Person zu vergeben;
  • den Zutritt am Einlass zu verweigern;
  • die verantwortliche Person von der CardCon Zürich und allen weiteren Veranstaltungen der Veranstalterin auszuschliessen. Wer einen Ausstellertisch zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergibt, wird für 5 Jahre von sämtlichen zukünftigen Shows und Events der Veranstalterin ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder eine Ersatzleistung besteht in diesen Fällen nicht.

5. Hausordnung

Den Anweisungen der Veranstalterin und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Die Veranstalterin übt das Hausrecht aus und kann Personen ohne Rückerstattung des Ticketpreises von der Veranstaltung ausschliessen, insbesondere bei Störung des Betriebs, bei Belästigung anderer Gäste oder bei Verstoss gegen diese Bedingungen.

6. Bild- und Tonaufnahmen

Die Veranstalterin erstellt an der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen und nutzt diese zu Dokumentations- und Werbezwecken. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird diese Nutzung anerkannt. Wer nicht abgebildet werden möchte, wendet sich vor Ort an das Veranstaltungsteam.

7. Absage, Verschiebung, höhere Gewalt

Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, welche die Veranstalterin zu vertreten hat, wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Nebenkosten, sind ausgeschlossen.

Bei Verschiebung behalten gekaufte Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Bei Absage oder Einschränkung infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Ausstellergebühren, soweit der Veranstalterin bereits Kosten entstanden sind.

8. Haftung

Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Diebstahl und Beschädigung mitgebrachter Gegenstände ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Wädenswil, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

11. Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen: info@cardcon.events